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Definition und Bedeutung

In dem Moment, in dem jemand ein Werk erstellt, ist seine Arbeit urheberrechtlich geschützt. Ein „Eintrag“ in ein öffentliches „Urheberrechtsregister“ – wie im Marken- und Patentrecht – ist in Deutschland weder erforderlich noch möglich. Der Begriff Schöpfung beinhaltet, dass es sich bei einem Werk um etwas Neues oder um etwas Künstlerisches handeln muss. Der  Urheberrechtsschutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Idee des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt. (Schützt auch vor Nachahmung und Ausbeutung)

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetzt (UrhG) geregelt. Dem Urheberrecht unterliegen demnach alle schöpferischen Werke, sprich Werke, welche folgende Merkmale aufweisen:

  • Wahrnehmbare Formgestaltung
  • Geistiger Gehalt
  • Persönliche bzw. individuelle Schöpfung

Ausgenommen davon sind Lichtbilder, also Fotografien und digitale Bildaufnahmen – sie sind prinzipiell geschützt.

Der Urheberschutz ist auf festgelegte Zeiträume begrenzt:

  • Schriftwerke: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
  • Lichtbildwerke: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
  • Lichtbilder: 50 Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes und 50 Jahre nach dem Herstellen des Lichtbildes, falls es nie veröffentlicht wurde.
  • Rundfunk- und Fernsehaufzeichnungen: 25 Jahre
  • Videos: 70 Jahre
  • Bild- und Tonfolgen: 50 Jahre
  • Tonträger: 25 Jahre
  • Digitale Präsentationen: 25 Jahre
  • Datenbanken: 15 Jahre, verlängerbar
  • Darbietung von Künstlern 25 Jahre (z. B. Zaubertricks)

Das UrhG unterscheidet zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht (Rechte des Urhebers) und den Verwertungsrechten (Rechte des Verwerters). Ersteres umfasst das Recht des Urhebers, darüber zu bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht). Die Verwertungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortragsrecht, Aufführungsrecht und Senderecht.

Urheberpersönlichkeitsrecht

  • Recht, selbst zu bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht)
  • Recht gegenüber anderen, das Verbot einer Beeinträchtigung oder Entstellung seines Werkes auszusprechen
  • Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und Nennung des Urhebers

Die Entscheidung eines Buchautors, sein Werk zu veröffentlichen ist unwiderruflich.


Verwertungsrechte in körperlicher Form

  • Vervielfältigungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Ausstellungsrecht


Verwertungsrechte in unkörperlicher Form

  • Vortragsrecht
  • Aufführungsrecht
  • Vorführrecht
  • Senderecht

Das Recht eines Urhebers bleibt bestehen, solange er lebt. Nach seinem Tod kann dieses Recht an seine Nachfahren vererbt werden.

Rechtsschutz
Immaterieller Rechtsschutz: geistiger Rechtsschutz an einer Idee (z.B. Komposition)
Materieller Rechtsschutz: Rechtsschutz an einer Sache (z.B. Bild, Plastik)

Werke der bildenden Kunst
Man unterscheidet Werke der Kunst, der angewandten Kunst (hohe Gestaltungsqualität) und Bauwerke.
Kunstwerke: Werke der Bildhauerei, Malerei und Grafik.
Angewandte Kunst: Kunstgewerbe, Künstlerische Industrieprodukte, Textilien, Gebrauchs- und Werbegrafik

Lichtbildwerke und Lichtbilder
Merkmale von Lichtbildwerken: Besonderer Bildausschnitt, Aufnahmestandpunkt, Licht- und
Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, Ungewohnte Bildperspektiven, Anerkennung an der Fachwelt.
Digitale Bildaufnahmen sind weder Lichtbilder noch Lichtbildwerke. Sie werden aber als lichtbildähnliche Erzeugnisse eingestuft und in gleicherweise geschützt wie Fotografien. (Merke Rechte von Scans und Composing)

Filmwerke, Laufbilder: Sendungen über das politische Tagesgeschehen sind fotografische Ausschnitte des realen Lebens, sie stellen keine Filmwerke dar und haben daher keinen Urheberrechtsanspruch.

Übersetzungen: Ein neues, noch nicht da gewesenes Sprachwerk mit eigenem Urheberrecht.
Bearbeitungen: Gleiches gilt, wenn ein Roman von einem Grafiker in einen Comicstrip umgezeichnet wird.

Datenbanken
Offline Datenbanken:
Es darf ohne Zustimmung des Herstellers keine Kopie/Sicherheitskopie erstellt werden.
Online Datenbanken: Sie darf öffentlich angeboten und in Verkehr gebracht werden. (Weiter Kompendium Band I - S. 625)
Kontrolliert wird die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch die Datenbankbeauftragten und die
Datenschutzkotrollbehörden des Bundes und der Länder.

Rechte am eigenen Bild
Ohne Einwilligung ist die Aufnahme und Veröffentlichung eines Bildes zulässig, wenn es sich um eine
Person der Zeitgeschichte handelt. Die Abbildung selbst muss aber einen Vorgang aus dem Bereich der
Zeitgeschichte betreffen.

Man unterscheidet zwischen absoluten- und relativen Personen der Zeitgeschichte
Absolute Personen: Personen, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen Interesse stehen und das auch für immer bleiben (Regierende Königshäuser, Politiker, bekannte Wirtschaftler, Sportler, Künstler, Journalisten).
Relative Personen: Personen, die nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen (Teilnehmer eines Unfalls, Sportler, Prozessbeteiligte, Straftäter im spektakulären Fall).

Copyright: Entgegen häufiger Annahme genügt nicht ein ©-Zeichen um ein Werk zu schützen. Zu mal die sich nur(!) auf das Recht in den USA bezieht. Ein Werk ist mit der Schöpfung an den Urheber gebunden.

Informationen über das Urheberrecht

  1. Wichtige Merkmale des Urheberrechts zum Beispiel der Umfang der Verwendungsrechte, die Schutzdauer, die Übertragbarkeit usw. sind in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt!
  2. Formalität beim Urheberschutz: Der Schutz des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte gilt automatisch vom Moment der Schöpfung an. Es bedarf also weder irgendwelcher Formalitäten, noch ist eine Hinterlegung notwendig.
  3. Nutzung ohne Einwilligung des Urhebers:
    - Grundsätzlich muss beim Urheber bzw. Rechtsinhaber eine Einwilligung zur Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes eingeholt werden.
     

Problematik
Da das Urheberrecht, ohne Anmeldung, im Moment der Schaffung des Werkes entsteht, bringt es das
Problem mit sich, das die Klärung, ob es sich um ein urheberrechtsfähiges Werk handelt, im Zweifel erst im Prozess erfolgen wird.
 


Lesetipps: Kompendium Band I - S. 620 (Rechtsbeispiele); S.633 (Kopierschutz); S. 367 (Aufgaben)
Prüfungsbuch Mediengestalter digital/print ab S. 355 (Medienrecht)

Weitere Stichpunkte zum Thema:

  • Unterscheidung von Nutzungs- und Urheberrechten
  • Bedeutung bzw. Nichtbedeutung von Copyright
  • Marken- und Geschmacksmusterschutz
  • Online- und Offline Nutzung von Bildern
  • siehe AP Winter 2009
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Druckverfahren

Die Norm DIN DIN 16500 unterscheidet vier Hauptdruckverfahren: Hochdruck, Tiefdruck, Durchdruck und Flachdruck.

1. Hochdruck
Der Hochdruck ist das älteste Druckverfahren. Die druckenden Teile sind erhaben, die nichtdruckenden vertieft. Es ist ein direktes Druckverfahren, das heißt, von den eingefärbten druckenden Elemente, die spiegelverkehrt vorliegen, wird die Farbe ohne Zwischenstufe direkt auf den Bedruckstoff übertragen. Während anfangs die Druckform (Buchseite, Stempel) aus nur einem Element bestand und z.B. aus einem einzigen Holzblock geschnitten wurde, wurde später in Korea und dann in Deutschland der Druck mit einzelnen, beweglichen Lettern entwickelt. Maßgeblich daran beteiligt war Johannes Gutenberg, der eine feste Metalllegierung zur Herstellung der Lettern sowie den Gießapparat erfand.
Ca. 500 Jahre lang war der Hochdruck das dominierende Druckverfahren. Heutzutage wird es aufgrund von Zeit-, Platz- und Kostengründen nur noch in einigen wenigen Druckereien kommerziell angewendet. Verbreitung hat es noch in künstlerischen Gebieten, u.a. als Linol- oder Holzschnitt.
Druckprodukte im Hochdruckverfahren erkennt man meist an dem Quetschrand sowie an dem leicht erhabenen Druckbild auf der Rückseite des Bedruckstoffs.
Im Bereich der Weiterverarbeitung werden Hochdrucktechniken für Prägungen sowie zum Perforieren und Stanzen genutzt.

1.1. Flexodruck
Eine Weiterentwicklung des Hochdrucks ist der Flexodruck. Die flexible Druckform besteht aus Gummi oder einem Fotopolymer und kann für Auflagen von 5000 bis 500.000 Exemplaren genutzt werden. Anwendungsgebiete sind hauptsächlich der Verpackungsdruck (Schachtel, Beutel, Papiertragetaschen), aber auch Pappbecher, Etiketten, Folien und Tapeten. Technisch bedingt ergibt sich beim Flexodruck an den Rändern ein Quetschrand, an dem die in diesem Verfahren hergestellten Produkte leicht zu erkennen sind.


2. Tiefdruck
Historisch gesehen ist der Tiefdruck das Verfahren, das später als der Hochdruck entwickelte wurde und parallel zu ihm bestand, hauptsächlich zunächst als Kupferstich vor allem im künstlerischen Bereich.
Mittlerweile sind die Druckformen rotierende Stahlzylinder, die mit einer ca. 2 mm starken Grundkupferschicht ummantelt sind. Auf diese Grundkupferschicht wird entweder gravierfähiges Kupfer oder eine nach dem Druck entfernbare so genannte Ballardhaut aufgebracht. Beide Schichten sind 100 μm stark und stellen die eigentliche Druckform dar.
In ihr werden die druckenden Elemente (»Näpfchen«) elektromechanisch oder mittels Laser vertieft eingraviert und werden mit Farbe gefüllt. Die überflüssige Farbe an der nichtdruckenden Oberfläche wird mit einem Rakel entfernt. Auch der Tiefdruck ist ein direktes Druckverfahren, die Farbe wird über Druck ohne Zwischenstufe auf den Bedruckstoff übertragen.
Technisch bedingt wird mit dem Tiefdruck eine sehr gute Farbwiedergabe erreicht, da die druckenden Elemente nicht nur in der Tiefe, sondern auch in der Fläche unterschiedlich sein können. So können aufgrund der unterschiedlichen »Füllmenge« echte Halbtöne gedruckt werden.
Industrieller Tiefdruck ist aufgrund der großen und stabilen Druckform für hohe Auflagen ab 100.000 Exemplare bis in den Millionenbereich wirtschaftlich interessant. Druckprodukte sind Zeitschriften (Spiegel, Stern, diverse Frauen- und Fernsehzeitschriften etc.) und Versandkataloge (Neckermann, Otto, Ikea), aber auch Verpackungen wie Schachteln, Folien und Tetra-Packs. Auch Tapeten und Textilien werden bei entsprechender Auflage im Tiefdruck bedruckt, ebenso Banknoten und Wertpapiere.
Neben dem charakteristischen saugfähigen Papier ist der Sägezahneffekt das wichtigste Merkmal bei Tiefdruckprodukten. Er entsteht, weil nicht nur Bilder, sondern auch Texte in Näpfchenform gebracht werden und so keine gleichmäßige Linie darstellen. Bei qualitativ minderwertigen Massenprodukten lässt sich dieser Effekt mit bloßem Auge erkennen.


2.1. Tampondruck
Neben dem direkten Tiefdruck gibt es seit 1968 den Tampondruck, der auch als indirekter Tiefdruck bezeichnet wird.
Auch hier findet eine vertiefte Druckform Verwendung, in die wie beim Tiefdruck Farbe gefüllt und abgerakelt wird. Diese Farbe wird dann von einem Tampon aus Silikonkautschuk aufgenommen und nahezu verlustfrei auf den Bedruckstoff übertragen. Aufgrund des flexiblen Tampons ist das Bedrucken von nichtplanen Gegenständen möglich, zudem kann das Druckbild sehr feine Details aufweisen, wodurch der Tampondruck für viele Branchen interessant ist.
Anwendung findet das Verfahren in weiten Bereichen der Werbemittelbrache, aber auch auf Spielzeug, Modelleisenbahnen, im medizinischen Bereich (Spritzen), Geschirr und in der Automobilindustrie (Bedruckung von Scheibenwischerhebel etc.). Die Motive sind technisch bedingt meist eher kleinformatig bis ca. DIN A4.
Einige Druckereien bieten Tampondruck ab einer Auflagen von 1000 Exemplaren an. Je nach Material des Tiefdruckklischees sind Auflagen von 6000 bis über 3.000.000 Exemplare möglich, mit einem Tampon jedoch nur bis maximal 100.000, so dass er bei höheren Auflagen gewechselt werden muss.


3. Siebdruck
Die historischen Ursprünge des Siebdrucks sind im Gegensatz zu den anderen Druckverfahren nicht vollständig geklärt. In Japan gibt es ein traditionelles Schablonenverfahren zur Bedruckung von Textilien, das Mitte des 19. Jahrhunderts auch in Europa und den USA Verbreitung fand. Gleichzeitig wurden in den USA Versuche gestartet, Schilder mit schablonierter Seidengaze zu bedrucken (daher auch der englische Begriff »silkscreen«). Anfang des 20. Jahrhunderts verbreitete sich diese Technik dort schnell, es wurde auch Patente darauf angemeldet. In den 1920er Jahren wurde der Siebdruck auch in Deutschland zur Bedruckung von Schildern und Textilien eingesetzt, später auch für Werbedrucke. Mitte der 1940er Jahre wurden in den USA erstmals Nylongewebe eingesetzt, die im Laufe der Zeit durch Polyestergewebe ersetzt wurden.
Grundlegendes Prinzip des Siebdrucks ist, dass die druckenden Stellen farbdurchlässig sind, die nichtdruckenden farbundurchlässig. Die Farbe wird durch das Gewebe bzw. Sieb mit einem Rakel auf den Bedruckstoff aufgebracht (daher auch der Name »Durchdruck«). Die Detailgenauigkeit, jedoch auch der Farbauftrag stehen im direkten Zusammenhang mit der Maschengröße des Gewebes. So kann mit einem grobmaschigen Gewebe mehr Farbe aufgetragen werden, feine Details sind jedoch nicht mehr möglich. Siebdruckfarben sind wesentlich deckender als Farben anderer Druckverfahren, Rasterbilder sind jedoch auch möglich.
Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und reichen von Textilien über Straßen- und Werbeschilder, Planen- oder Bandenwerbung in Stadien, Give-Aways (Feuerzeuge) bis zu Verpackungen. Auch das Bedrucken von nicht planen Gegenständen wie Mineralwasser- oder Bierkästen, Leiterplatten, oder Armaturenbretter ist möglich. Die Auflagen bewegen sich im Bereich der (künstlerischen) Einzelfertigung bis mindestens 20.000 Exemplare.


4. Offsetdruck
Alois Senefelder erfand im Jahr 1798 den Steindruck oder die Lithografie (vom Griechischen lithos = Stein und graphein = schreiben), bei dem druckende und nichtdruckende Elemente auf der gleichen Ebene liegen (Flachdruck). Das grundlegende Prinzip des Flachdrucks basiert auf dem chemischen Phänomen des gegenseitigen Abstoßens von Fett und Wasser. Die druckenden Elemente nehmen die fetthaltige Druckfarbe an (lipophil bzw. hydrophob), die nichtdruckenden angefeuchteten Elemente weisen die Farbe ab (lipophob bzw. hydrophil).
Bis ins erste Viertel des 20. Jahrhunderts war die Lithografie das mit am meisten angewendete Verfahren für den Farbdruck. Das Verfahren ist heutzutage nur noch im künstlerischen Bereich zu finden, aus ihm entwickelte sich jedoch Anfang des 20. Jahrhunderts in den USA und Deutschland zunächst unabhängig von einander der Offsetdruck. Dabei wurden die Lithographiesteine durch biegsame Metallplatten (meistens aus Zink, später Aluminium) ersetzt, die auf einen rotierenden Zylinder gespannt waren. Um den Bedruckstoff nicht zu verletzen, wurde ein Zylinder zwischen Druckform und Bedruckstoff geschaltet, auf den ein elastisches Gummituch gespannt war. Aufgrund dieser Lösung wird das Offsetverfahren auch als indirektes Druckverfahren bezeichnet.
Durch den Einsatz verschiedener hintereinandergeschalteter Farbwerke sowie evtl. Lack- und Trockenwerke und Wendeeinrichtungen sind Offsetmaschinen individuelle für die Anforderungen einer Druckerei konfigurierbar.

Unterschieden wird nach Papierzufuhr in Bogen- und Rollenoffset. Im Bogenoffset ist das Papier (oder auch Karton bzw. Pappe) in einzelne Bogen geschnitten, während es im Rollenoffset, wie der Name schon sagt, von einer großen Papierrolle kommt.
Im Bogenoffset sind Druckgeschwindigkeiten von bis zu 23.000 Bogen pro Stunde möglich, in der Praxis bleibt man jedoch zur besseren Kontrollmöglichkeit häufig darunter. Auflagenhöhen zwischen 500 und 50.000 Exemplaren sind der Normalfall, Druckprodukte sind Broschüren, Magazine, Zeitschriften oder auch Umschläge für im Tiefdruck gedruckte Zeitschrifteninhalte, Bücher, Prospekte, Mailings, Flyer, Geschäftsausstattungen usw.
Der Rollenoffset ermöglicht durch die durchlaufende Papierrolle, die im laufenden Betrieb ersetzt werden kann, höhere Geschwindigkeiten von bis zu 75.000 Druckformen pro Stunde. Nach Druck und Trocknung wird das Papier direkt inline weiterverarbeitet. Je nach Druckerei wird die Minimalauflage für Rollenoffset unterschiedlich angegeben, von 10.000 bis 50.000 Exemplaren. Bei einer Auflagenhöhe von 500.000 bis 750.000 Exemplaren ist die Obergrenze der Wirtschaftlichkeit erreicht. Druckprodukte sind Kataloge, kleinformatige Streu-Werbemittel, Telefonbücher oder auf Zeitungsdruckmaschinen auch Tageszeitungen.
 

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