Management

Tarifautonomie

Gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Koalitionsfreiheit als demokratisches Grundrecht festgeschrieben ist, und dem Tarifvertragsgesetz herrscht in der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der Tarifautonomie.

Das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen in freier Vereinbarung die Arbeitsbedingungen in den Unternehmen ohne regelndes Eingreifen des Staates fest. Die Tarifpartner, also die Verbände für die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaften für die Arbeitnehmerseite, sind zuständig für Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen, für Pausenregelungen, Wochenarbeitszeit und den Urlaub.

Diese Regelungen werden in entsprechenden Tarifverträgen vereinbart. Nur für eng begrenzte Vertragsinhalte, beispielweise bezogen auf den Mindesturlaub oder die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hat der Staat aus sozialpolitischen Erwägungen Untergrenzen vorgegeben, die von den Tarifpartnern respektiert werden müssen. Ebenso gibt es Obergrenzen, beispielsweise bei der täglichen Arbeitszeit.

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Tarifverhandlungen

Im Rahmen der Tarifautonomie, die im Grundgesetz festgelegt ist, verhandeln die Vertreter von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unabhängig von staatlichen Vorgaben Tarifverträge aus.

Dabei sind rechtlich mehrere Stufen vorgesehen, die jedoch meist aufgrund von vorheriger Einigung nicht vollständig zur Anwendung kommen.

  1. Der bestehende Tarifvertrag ist ausgelaufen oder fristgerecht gekündigt.
  2. Verhandlungen über den neuen Inhalt des Tarifvertrages beginnen.
  3. Falls nach einem Monat nach Auslaufen des Tarifvertrages noch keine Einigung erzielt worden ist, entfällt die Friedenspflicht und die Gewerkschaften können zu Warnstreiks aufrufen.
  4. Kommt es zu keiner Einigung, kann jede der beiden Parteien einen Schlichter fordern. Diese Person muss neutral sein. Während den Schlichtungsverhandlungen darf aufgrund der Friedenspflicht nicht gestreikt werden.
  5. Sollten die Verhandlungen scheitern, kann die Gewerkschaft die Urabstimmung über einen Streik beginnen. Stimmen mindestens 75% der befragten Gewerkschaftsmitglieder zu, so kann gestreikt werden. Im Gegenzug kann der Arbeitgeber nicht am Streik beteiligte Arbeitnehmer aussperren, d.h. sie bekommen für die Dauer der Aussperrung kein Geld.
  6. Wenn es während des Streiks eine Einigung der beiden Parteien gibt, muss wieder eine Urabstimmung gemacht werden. Zum Beenden des Streiks müssen 25% der befragten Gewerkschaftsmitglieder zustimmen.
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Arbeitsrecht

Ziel des Arbeitsrechtes ist es, eine verlässliche Grundlage für die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen, die einerseits den Arbeitnehmer vor Willkür schützt und andererseits dem Arbeitgeber Produktionssicherheit gibt.

So gibt es zahlreiche Gesetze, in denen die Rahmen für Arbeitsbedingungen geregelt sind, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Sie sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die nicht unterschritten werden dürfen. Abweichungen in Arbeitsverträgen, die eine Verbesserung gegenüber diesen Gesetzen bedeuten, sind allerdings zulässig.

Neben dem so genannten Individualarbeitsrecht, das sich auf einzelne Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezieht, gibt es auch das kollektive Arbeitsrecht. Es regelt die Beziehungen zwischen den Vertretern der Arbeitgeber (Unternehmerverbände) und Arbeitnehmer (Gewerkschaften). Grundlage dafür sind zum Beispiel das Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) und das Tarifvertragsgesetz.
Unter das kollektive Arbeitsrecht fallen auch das Betriebsverfassungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze.

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Berichtsheft

Zunächst sollte jedem Auszubildenden am ersten Tag neben dem Ausbildungsrahmenplan auch ein Berichtsheft zur Verfügung gestellt werden.

Das Berichtheft hat eine Doppelbedeutung. Eine dokumentarische und rechtliche Funktion (§ 39 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), s.u.). Das Führen eines Berichtsheftes dazu, dass die Durchführung der Ausbildungsinhalte sowie deren zeitlicher Ablauf nachweisbar gemacht wird.

Da auch der Inhalt der Berufsschule dort festgehalten wird, bietet es auch dem Ausbilder die Möglichkeit dies verfolgen und die betriebliche Ausbildung darauf abzustimmen. Formal gesehen dient es zudem als Nachweis der Unterrichtsstunden, in der Berufsschule zur Anrechnung auf die Ausbildungszeit.

Für den Auszubildenden ist das Berichtsheft einerseits eine Art Selbstkontrolle seiner Ausbildung und ermöglicht einen Vergleich mit dem vorgegebenen Ausbildungsrahmenplan. Als positives Abfallprodukt des Ganzen erlangt man Übung darin Sachverhalte schriftlich festzuhalten und zu formulieren, sozusagen bereits eine Vorübung für die Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden bis hin zur schriftlichen Konzeption bei der Abschlussprüfung

Besondere Bedeutung bekommt ein Berichtsheft, wenn es zum Streit um die Ausbildungsqualität kommt. Das Berichtsheft ist, da es vom Ausbilder auch wöchentlichen unterzeichnet werden soll, ein wichtiger Nachweis über die reale Ausbildungsinhalte und deren Qualität. Denn das Berichtsheft spiegelt den Verlauf der Ausbildung wider!

Die rechtliche Seite
Zur Berufsausbildung im Dualen System gehört auch das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes. Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) verweist in § 6; Absatz 1 Punkt 4 darauf. Der § 39 des BBiG regelt, dass das ordnungsgemäße Führen des Berichtsheftes Vorraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist.

Zum Führen eines Berichtsheftes
Das Berichtsheft stellt der Ausbildungsbetrieb, die Form (Einzelbätter, Software basierte Berichtshefte, Vorlagen der IHK oder eigene Vorlagen) ist freigestellt.
Das Führen des Berichtsheftes hat während der regulären Arbeits-/Ausbildungszeit zu geschehen.
Es sollte kurze Notizen zu den durchgeführten Tätigkeiten und den Unterweisungen der mit der Ausbildung beauftragten Personen beinhalten und die Dauer der Tätigkeit.
Das Berichtsheft wird wöchentlich vom Auszubildenden und Ausbilder unterschrieben und damit die Richtigkeit der Angaben belegt.
Das Berichtsheft muss zur Abschlussprüfung dem Prüfungsausschuss verbindlich vorgelegt werden, es wird jedoch nicht benotet

Das Berichtsheft muss realistisch geführt werden, da es im Fall einer Schadensersatzklage die Funktion eines Beweises hat (Beispiel: aufgrund unzureichender Ausbildung in der Praxis besteht eine Auszubildende die Prüfung nicht und klagt beim Verwaltungsgericht gegen den Ausbilder). Also wenn jemand vier Wochen nur Kaffee kocht, sollte das auch so festgeschrieben werden und nicht stattdessen, weil es sich besser anhört oder gar der Ausbilder es verlangt vier Wochen Photoshop-Einführung stehen. Auch sollte es zeitnah geführt werden und nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung damit begonnen werden

Zusammengefasst kann man sagen, dass das korrekte Führen eines Berichtsheftes weder sinnlos noch Schikane ist, sondern dem Auszubildenden u.a. eine Sicherheit für die Qualität der Ausbildung bieten kann.

Interessant ist zu dem Thema auch die Ausführungen der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.

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Duales System

Die Berufsausbildung findet in Deutschland hauptsächlich in der Form des dualen Systems statt. Das heißt, dass die Ausbildung an zwei sich ergänzenden Orten stattfindet, nämlich im Betrieb und in der Berufsschule.

Der theoretische Teil der Ausbildung findet in der Berufsschule statt, wo Auszubildenden neben fachkundlichem Hintergrundwissen auch Allgemeinwissen in Fächern wie Deutsch, Englisch und Mathematik vermittelt wird.

Der Hauptteil der Ausbildung findet jedoch im Betrieb statt, der die praktischen Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf vermittelt und den Auszubildenden auch im Hinblick auf den Schwerpunkt des Betriebes spezialisiert.

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